Compliance-Dokumente und EU-Konformitätserklärung
Zu jeder Verpackung legen Sie in PackSPOT die Nachweise ab, die die PPWR verlangt, und erstellen die EU-Konformitätserklärung (DoC) nach Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40.
Compliance-Belegarten
Die Belegarten ordnen Ihre Nachweise, z. B. „Prüfbericht“, „Lieferantenerklärung“ oder „Technische Dokumentation“. Sie pflegen sie auf der Seite Compliance-Belegarten - PackSPOT, die Sie über die Suche finden. Jede Belegart hat einen Code und eine Beschreibung. PackSPOT liefert keine Belegarten mit.
Compliance-Dokumente
Die Nachweise einer Verpackung stehen auf der Verpackungskarte im Teil Compliance-Dokumente, eine Zeile je Dokument.
| Spalte | Beschreibung |
|---|---|
| Belegart | Art des Nachweises. Die Beschreibung der Belegart wird in Beschreibung übernommen. |
| Beschreibung | Bezeichnung des Dokuments. |
| Belegdatum | Datum des Dokuments. |
| Gültig bis Datum | Bis wann das Dokument gilt. Leer lassen, wenn es nicht abläuft. Das Datum darf nicht vor dem Belegdatum liegen. |
| Anhang | Name der angehängten Datei, oder „Mehrere“ bei mehreren Dateien. Ein Klick öffnet die Datei in der Vorschau oder lädt sie herunter. Bei mehreren Dateien öffnet sich die Liste der Anhänge. |
Abgelaufene Dokumente sind rot markiert.
Die Aktion Anhänge öffnet die Standardseite für Belegdokumentanhänge. Dort laden Sie Dateien hoch, laden sie herunter oder löschen sie. Löschen Sie eine Zeile, löscht PackSPOT auch ihre Anhänge.
Ablaufende Dokumente
Die Liste Compliance-Dokumente zeigt die Nachweise aller Verpackungen. Sie finden sie über die Suche. Beim Öffnen zeigt sie nur Dokumente, die abgelaufen sind oder in den nächsten 30 Tagen ablaufen. Entfernen Sie den Filter auf Gültig bis Datum, sehen Sie alle. Mit Verpackung öffnen springen Sie zur Verpackungskarte, mit Anhänge zu den Dateien.
Im Rollencenter zählen die Kacheln Abgelaufen und Bald ablaufend diese Dokumente.
EU-Konformitätserklärung (DoC)
Für jede Verpackung können Sie mehrere Versionen der Erklärung anlegen. Gültig ist immer die eine Version im Status Aktiv.
Die Aktion EU-Konformitätserklärung (DoC) unter Prozess auf der Verpackungskarte öffnet die Liste der Erklärungen dieser Verpackung.
Status und Versionen
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Neu | Entwurf. Nur in diesem Status können Sie die Erklärung ändern oder löschen. |
| Aktiv | Die gültige Erklärung. Je Verpackung kann nur eine Version aktiv sein. |
| Archiviert | Abgelöste Erklärung. Sie bleibt zur Nachweisführung erhalten. |
Eine neue Erklärung bekommt die nächste freie Versionsnummer der Verpackung. Sie startet leer, nur Ort der Ausstellung (aus den Firmendaten) und Ausstellungsdatum (Arbeitsdatum) sind vorbelegt.
So lösen Sie eine aktive Erklärung durch eine neue Version ab:
- Neue Version anlegen und ausfüllen.
- Die bisher aktive Version mit Archivieren archivieren.
- Die neue Version mit Aktivieren aktivieren.
Beide Aktionen fragen vorher nach, denn der Schritt lässt sich nicht zurücknehmen.
Karte der Erklärung
Die Karte zeigt im Titel Verpackungsnummer und Version.
Allgemein: Verpackungsnr., Version und Status. PackSPOT füllt diese Felder.
Gegenstand der Erklärung: Unter Weitere anwendbare EU-Rechtsakte nennen Sie andere EU-Vorschriften, die für die Verpackung gelten, z. B. die Verordnung (EG) 1935/2004 über Materialien mit Lebensmittelkontakt.
Konformitäts-Checkliste (Art. 5-12): Für jeden Artikel der PPWR wählen Sie einen Status (Konform oder Nicht anwendbar) und tragen in TD-Referenz ein, wo der Nachweis in Ihrer technischen Dokumentation steht.
| Artikel | Anforderung |
|---|---|
| Art. 5(4) | Schwermetalle: Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI höchstens 100 mg/kg je Bestandteil |
| Art. 5(5) | PFAS-Grenzwerte bei Lebensmittelkontakt |
| Art. 6 | Recyclinggerechte Gestaltung |
| Art. 7 | Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen |
| Art. 8 | Nachhaltigkeitsanforderungen für biobasierte Kunststoffe |
| Art. 9 | Kompostierbarkeit |
| Art. 10 | Verpackungsminimierung |
| Art. 11 | Wiederverwendbarkeit, nur bei Mehrwegverpackungen |
| Art. 12 | Kennzeichnung |
Unter Bemerkungen zu Ausnahmen / Nichtanwendbarkeit begründen Sie Ausnahmen.
Normen & notifizierte Stelle: vollständig und teilweise angewandte Normen sowie interne Prüfverfahren. Setzen Sie Notifizierte Stelle beteiligt, können Sie Name, Anschrift und Kennnummer der Stelle, ihre Maßnahme und die ausgestellten Bescheinigungen eintragen.
Unterschrift: Ort und Datum der Ausstellung, Gültig bis-Datum, Name und Funktion des Unterzeichners sowie Bilder der Unterschrift und des Firmenstempels. Das Gültig bis-Datum darf nicht vor dem Ausstellungsdatum liegen.
Erklärung drucken
- Auf der Karte der Erklärung druckt EU-Konformitätserklärung (DoC) unter Bericht genau diese Version, in jedem Status. So prüfen Sie einen Entwurf vor dem Aktivieren.
- Auf der Verpackungskarte druckt EU-Konformitätserklärung (DoC) unter Berichte die aktive Version. Ohne aktive Version erscheint ein Fehler.
Der Ausdruck folgt dem Aufbau von Anhang VIII:
- Beschreibung der Verpackung: Beschreibung, Verpackungsnummer und GTIN.
- Aussteller: Name, Anschrift, USt-IdNr., E-Mail und Telefon aus den Firmendaten.
- Erklärung, dass Ihr Unternehmen die alleinige Verantwortung trägt.
- Gegenstand der Erklärung: Verpackungstyp, Einweg oder Mehrweg, Lebensmittelkontakt, Maße, Leergewicht, Hauptmaterial und alle Bestandteile aus der Verpackungskarte.
- Weitere anwendbare EU-Rechtsakte.
- Die Checkliste als Tabelle mit den Spalten Konform, N/A und TD-Ref., danach Bemerkungen, Normen und Prüfverfahren.
- Notifizierte Stelle, oder der Hinweis, dass keine beteiligt war.
- Ort, Datum, Unterzeichner, Unterschrift und Firmenstempel.